Lagerung von Gegenständen in Garagen

Ein Garagenstellplatz dient zum Abstellen von Kraftfahrzeugen in Garagen. Aus diesem Grund sollten Garagen nicht für eine andere Nutzung zweckentfremdet werden.

Kleingaragen

Eine Kleingarage ist eine Garage mit einer Nutzfläche von bis zu 100 m2. In diesen Garagen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden.

Mittel- und Großgaragen

Mittel- und Großgaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m2. Hier ist es grundsätzlich untersagt Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen zu lagern.

Andere brennbare Gegenstände dürfen in Mittel- und Großgaragen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen. Dies kann z.B. ein Satz Reifen, ein Gepäckträger oder eine Dachbox sein. Fahrräder können ebenfalls bedenkenlos abgestellt werden.

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