Führungsgruppe
Innerhalb der Feuerwehr Baden-Baden gibt es eine Führungsgruppe. Diese setzt sich aus Mitglieder fast aller Baden-Badener Abteilungen zusammen. Innerhalb der Führungsgruppe gibt es verschiedene Positionen, die besetzt werden müssen. Angefangen von einem Führungsassistenten, Abschnittsleiter bis zu den Fernmeldemitarbeiter gibt es etliche Positionen.
Zur Zeit sind drei Steinbacher Feuerwehrmitglieder in der Führungsgruppe aktiv tätig und leisten ihren Einsatz- & Fortbildungsdienst zusätzlich zum normalen Abteilungsdienst.
Was macht die Führungsgruppe eigentlich?
Bei großen Einsätzen wird die Führungsgruppe alarmiert, besetzt den ELW 2 und übernimmt die Einsatzleitung vor Ort.
Die Einsatzleitung (EL) ist eine Einrichtung bei Schadensereignissen, um eine zielgerichtete Führung und Koordination aller Kräfte zu ermöglichen. Sie besteht aus einem verantwortlichen Einsatzleiter und seiner Führungsunterstützung.
Zu den Aufgaben der Einsatzleitung gehören neben der taktischen Führung aller unterstellten Einsatzkräfte die Errichtung und die Kennzeichnung der eigenen Einsatzführungsstelle, die Absperrung des Einsatzgebietes, der Aufbau der Nachrichtenverbindungen, die Einrichtung eines Anlaufpunktes für alle Einsatzkräfte (Meldekopf), die Lagedarstellung, die Führung der Einsatzdokumentation (z. B. Einsatztagebuch), die Anforderung und Versorgung von Einsatzkräften sowie die Einteilung des Einsatzgebietes nach taktischen Gesichtspunkten („Ordnung des Raumes“) durch die Schaffung von Einsatzabschnitten.
Außerdem setzt sie Meldungen an die Leitstelle bzw. vorgesetzte Führungsstellen ab und sorgt für die Warnung der Bevölkerung (bei Austritt von Gefahrstoffen oder Verkehrsbehinderungen). Auch die Öffentlichkeitsarbeit hat für einen Einsatz Bedeutung, wobei nicht nur die reine Information der Bevölkerung im Vordergrund steht, sondern damit verbunden auch die Bitte um Hilfen, Übermittlung von Warnungen und Hinweisen sowie die Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Einsatzleitung sorgt in diesem Sinne für eine abgestimmte Medienbetreuung durch eigene Pressesprecher.
Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schadens- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei gemäß FwDV 100 vier Führungsstufen unterschieden:[1]
- Führungsstufe A: “Führen ohne Führungseinheit”:
- taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen; Führungseinrichtung (z.B. Leitstelle)
- Führungsstufe B: “Führen mit örtlichen Führungseinheiten”:
- Zug oder Verband an einer Einsatzstelle; Führungstrupp oder Führungsstaffel; Führungseinrichtung (z.B. Leitstelle)
- Führungsstufe C: “Führen mit einer Führungsgruppe”:
- Verband an einer Einsatzstelle; Führungsgruppe; Führungseinrichtung (z.B. Leitstelle)
- Führungsstufe D: “Führen mit einem Führungsstab”:
- mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet; Führungsgruppe bzw. Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. des Stadtkreises; Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (z.B. Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)
Die Größe und Besetzung der Einsatzleitung ist neben den gesetzlichen Vorgaben vor allem vom Schadensumfang und den Aufgaben im Einsatz abhängig. Im kleinsten Fall kann der Einsatzleiter auch alleine tätig werden. Bei alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr wird der Einsatz je nach Größe der eingesetzten taktischen Einheiten von den jeweiligen Führungskräften geleitet. Bei einem typischem Einsatz in Zugstärke ist für die Unterstützung des Zugführers oft ein Zugtrupp, bestehend aus einem Zugtruppführer (zugleich stellvertretender Zugführer), einem Fahrer und einem Sprechfunker, vorgesehen.
Bei flächendeckenden Großereignissen kann die Einsatzleitung eine Vielzahl an Personen mit (Teil-)Führungsaufgaben und Unterstützungskräften umfassen, zum Teil direkt vor Ort (zum Beispiel in Form einer Führungsgruppe oder einer Unterstützungsgruppe Technische Einsatzleitung) oder abgesetzt in rückwärtigen Führungsstäben. Bei Beteiligung mehrerer Fachdienste und zunehmendem Koordinierungsbedarf wird, je nach gesetzlicher Lage, ein übergeordneter verantwortlicher Einsatzleiter bestellt. Dies kann einer der bereits an der Einsatzstelle tätigen Führungskräfte oder eine weitere zusätzlich hinzugezogene Person sein.
Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, bildet der Einsatzleiter bei Großeinsätzen eine örtliche Führungseinheit, der Führungskräfte der eingesetzten Fachdienste und Organisationen (beispielsweise „Fachberater“, Verbindungsperson THW, Verbindungsperson Polizei etc.) sowie gegebenenfalls externe Fachkundige angehören. Zu letzteren zählen Angehörige anderer öffentlicher Stellen wie zum Beispiel des Bauamts, Gesundheitsamts oder der Stadtwerke, technische Spezialisten (Chemiker, Statiker, Ingenieure etc.) oder Vertreter eines Betriebes, der vom Schadensfall betroffen ist (beispielsweise Beauftragte eines Energieversorgungsunternehmens).
Der Einsatzleitung sind die Einsatzkräfte aller zur Einsatzbewältigung handelnder Einheiten mitsamt ihrer jeweils eigenen Führungsstruktur unterstellt. Die Gesamtstruktur ist regelmäßig hierarchisch. Bei größeren Einsätzen können zwischen den einzelnen Führungskräften der (Teil-)Einheiten und der Gesamteinsatzleitung eine oder mehrere Zwischenstufen eingerichtet werden. Diese werden als Einsatzabschnitte bezeichnet und werden von einem Einsatzabschnittsleiter (EAL) geführt.
Die Einsatzabschnitte können dabei sowohl anhand geographischer Gesichtspunkte (z.B. Einsatzabschnitt Nord, Einsatzabschnitt Süd usw.) oder aber aufgrund ihres Aufgabenprofils (z.B. Einsatzabschnitt Brandbekämpfung, Einsatzabschnitt Patientenbehandlung) gebildet werden.