Feuerlöscher

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind für Privathaushalte, seit 2015 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Bei jährlich 20.000 Bränden in Wohnhäusern sind Löschgeräte jedoch sehr zu empfehlen.

In allen übrigen Bauten wie öffentlichen Gebäuden, Industriebauten, Verkaufsgeschäften oder Spitälern und Heimen hängt die Pflicht für Feuerlöscher unter anderem von der Nutzung, der Größe und der Anzahl der sich darin aufhaltenden Personen ab. Spezielle Anforderungen gelten auch für Hochhäuser.

Welchen brennbaren Stoff (Brandklassen) kann ich mit welchem Feuerlöscher löschen?

Brandklassen dienen zur Klassifizierung aller brennbaren Stoffe und haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl des richtigen Löschmittels. Beim Einsatz eines Feuerlöschers, der nicht zum Löschen der entsprechenden Brandklasse geeignet ist, kann es zu einer verstärkten Brandausweitung oder schlimmsten Falls zu einer Explosion kommen.

Jeder Feuerlöscher verfügt über ein Piktogramm, auf dem die jeweilige Brandklasse angegeben ist. Brennbare Stoffe werden in fünf verschiedene Brandklassen eingeteilt, die als Brandklasse A, B, C, D und F gekennzeichnet sind.

Brandklasse A

In die Brandklasse A fallen alle festen Stoffe, die vorwiegend in der Natur vorkommen. Diese Stoffe brennen meist unter Glutbildung, so dass ein Löschmittel eingesetzt werden muss, das nicht nur die Flammen bekämpft, sondern auch die Glut ablöscht. Hierzu eignet sich Wasser sehr gut oder aber Feuerlöscher, die mit Schaum oder Pulver befüllt sind. Zur Brandklasse A zählen Stoffe wie Holz, Kohle, Textilien, Papier, einige Kunststoffe, Heu, Stroh und Faserstoffe.

Brandklasse B

In die Brandklasse B fallen alle flüssigen, brennbaren Stoffe sowie Stoffe, die aufgrund der Wärmeeinwirkung flüssig werden. Zu den flüssigen Stoffen gehören beispielsweise Benzin, Öle, Fette, Farben, Lacke und Alkohol. Zu den Stoffen, die bei Hitze schmelzen und flüssig werden, gehören  Kunststoffe wie PVC, Wachs, Teer, Harz sowie zahlreiche Kunststoffe.

Stoffe der Brandklasse B brennen ausschließlich mit Flammen und erzeugen keine Glut. Bei den genannten Stoffen muss darauf geachtet werden, dass sie im Brandfall niemals mit Wasser gelöscht werden. Stoffe der Brandklasse B werden durch das Löschmittel erstickt. Hierzu kann eine Löschdecke verwendet werden oder aber Schaum-Feuerlöscher, ABC-Feuerlöscher, Feuerlöscher mit BC-Pulver sowie CO2-Löscher (Kohlenstoffdioxid).

Brandklasse C

Unter die Brandklasse C fallen alle brennbaren Gase wie Propan, Methan, Stadtgas, Erdgas, Butan, Ethin (Acetylen) sowie Wasserstoff. Sie produzieren keine Glut, sondern verbrennen ausschließlich unter Flammenbildung. Bei Gasbränden gilt es zu beachten, dass diese sich nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlenstoffdioxid (CO2) löschen lassen. Als Löschmittel eignen sich Feuerlöscher mit ABC-Pulver und BC-Pulver.

Brandklasse D

Brände der Brandklasse D kommen im Alltag nur sehr selten vor, da es sich hierbei um Brände von brennbaren Metallen wie Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium oder Lithium, handelt. Diese Metalle brennen ausschließlich bei sehr hohen Temperaturen von weit über 1000°C und gelten als sehr schwer löschbar.

Metallbrände der Brandklasse D dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden, da das eine Knallgasbildung mit hoher Explosionsgefahr zur Folge hätte. Metallbrände werden ausschließlich mit speziellem Metallbrand-Pulver, trockenem Sand, trockenem Zementpulver oder trockenem Streu- oder Viehsalz gelöscht.

Brandklasse F

Zur Brandklasse F gehören Brände von Speisefetten und Speiseölen, die typischer Weise im Alltag häufig in Küchen auftreten. Fettbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da hierbei eine Stichflamme entsteht.

Fettbrände werden grundsätzlich erstickt, wobei das schnelle Abdecken mit einem Metalldeckel am ehesten geeignet ist. Löschdecken sind zum Löschen von Fettbränden nur bedingt geeignet, gleiches gilt für Pulver-Feuerlöscher sowie CO2-Löscher. Am besten eignen sich so genannte Fettbrandlöscher, die mit einem speziellen Löschmittel befüllt sind.

Welcher Feuerlöscher eignet sich für den Hausgebrauch?

Kein Feuerlöscher hilft bei jedem brennenden Material. Für den Hausgebrauch bewähren sich aber in aller Regel Schaum- und Pulverlöscher (ABC-Löscher). Zum Löschen von Metallbränden wären diese Modelle allerdings ungeeignet. Die ABC-Pulverlöscher können theoretisch auch Gasbrände löschen – allerdings verlangt dieser Löschvorgang eine erhebliche Erfahrung beim Anwender.

Für Fettbrände in der Küche wurden spezielle Fettbrandlöscher entwickelt. Jeder Löschversuch mit einem Schaumlöscher wäre lebensgefährlich. Pulverlöscher können hier ebenfalls nichts ausrichten.

Fazit: In der Wohnung sollte der Schaumlöscher erste Wahl sein, in der Küche (z.B. in der Gastronomie) ein spezieller Fettbrandlöscher und in Außenbereichen der Pulverlöscher.

Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher kaufen?

Die handelsüblichen Feuerlöscher unterscheiden sich in dem Prinzip, wie sie den notwendigen Druck für den Löschvorgang erzeugen.

Auf lange Sicht sind die Aufladelöscher meist die bessere (weil im Kauf günstigere) Variante.

Was ist die richtige Füllmenge für den Feuerlöscher?

Besonders beliebt und für viele Anwendungen sinnvoll sind Feuerlöscher mit einer Füllmenge von 6 Litern (Schaumlöscher) bzw. 6 Kilogramm (Pulverlöscher). Fettbrandlöscher haben meist eine geringere Füllmenge.

Wie wird der Feuerlöscher bedient?

  1.  Sicherungsschelle herausziehen
  2. Schlagknopf kräftig einschlagen
  3. Löschpistole betätigen

Wie wird das Feuer gelöscht?

  • mit der Windrichtung löschen
  • immer von vorne unten löschen
  • Tropf- oder Fließbrände aus Tanks oder Leitungen immer von oben nach unten löschen
  • Wandbrände von oben nach unten löschen
  • Rückzündungen können auch dann noch auftreten, wenn der Brand vermeintlich gelöscht ist. Deshalb gilt es, die Brandstelle immer im Auge zu behalten.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft / gewartet werden?

Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Je nach Hersteller sind Abweichungen der Fristen möglich.

Ab wann brauche ich einen Feuerlöscher oder Löschanlage für Fettbrände?

Zusätzlich zu der Grundausstattung von Küchen mit Feuerlöschern müssen Feuerlöscheinrichtungen zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden vorhanden sein:

  • Füllmenge bis 50 l mindestens 1 Feuerlöscher
  • Füllmenge von mehr als 50 l eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung

Auf eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung kann bei einer Füllmenge bis 100 l verzichtet werden, wenn die nachfolgenden Maßnahmen getroffen sind:

  • Für den Betrieb der Fritteuse muss eine Betriebsanweisung erstellt werden und am Betriebsort jederzeit zugänglich sein.
  • Alle Bedienpersonen sind auf Grundlage der Betriebsanweisung zu unterweisen und haben die Betriebsanweisung zu beachten.
  • In Betrieb befindliche Fritteusen müssen ständig in Beobachtung bleiben.
  • Ab 50 l Füllmenge sind mindestens drei Feuerlöscher bereitzustellen.

Im Einzelfall können zusätzliche, besondere Maßnahmen erforderlich sein, z.B. ein Brandsicherheitsdienst durch die Feuerwehr.

Im Notfall

Einheit­li­che Notruf­num­mer in Europa - Feuerwehr, Polizei und Rettungs­dienst

112

Hinweise für Hör- und Sprach­ge­schä­digte
Fax Nummer für Notfall-Fax:

112

Bitte kein Notruf per E-Mail!

Notfall-Fax (PDF)

Wichtige Rufnummern für den Notfall